Obwohl Einbruchsdiebstähle im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig sind, planen Innenministerium und Jutizministerium das Strafmaß bei Einbrüchen in private Wohnungen und Wohnhäuser zu verschärfen. Der Grund dafür ist, dass das derzeitige Strafgesetzbuch keine Unterschiede bei der Art der Tatbegehung in Hinblick auf Einbrüche macht. Ein Einbruch wird grunsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft – egal, ob ein Täter ein Fahrradschloss aufbricht oder mit Gewalt in eine Wohnung eindringt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner:
„Unser Ziel ist eine Verschärfung des Strafaumaßes. Weil der Einbruch in Wohnräume kein Kavalierdelikt ist, weil meines Erachtens ein Einbruch in Wohnungen, in Wohnhäuser unterschiedlich zu sehen ist wie der Diebstahl eines Fahrzeuges oder das Aufbrechen einer Kasse bei einem Zeitungsstand.“
Diese Änderung ist Teil des Reformprozesses „StGB 2015“, der im Februar im Justizministerium gestartet wurde. Ziel ist es, das Strafgesetzbuch auf den neuesten Stand zu bringen. Um das zu bewerkstelligen ist Expertenkommission beauftragt, das österreichische Strafgesetzbuch zu evaluieren. Justizministerin Beatix Karl:
„Ich persönlich bin davon überzeugt, dass es hier zur Abschreckung strenge Strafen braucht. Vor allem brauchen wir auch strengere Strafen, weil wir das den Opfern schuldig sind. Wir sind es den Opfern schuldig, dass wir bei Einbruchsdiebstahl in private Räumlichkeiten das Strafausmaß erhöhen. Und gerade der Ausbau der Opferrechte ist ja dem Justizministerium und mir persönlich ein ganz, ganz großes Anliegen.
Die Mindeststrafe soll bei Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäuser auf ein Jahr erhöht werden...