Klauseln zum Nachteil von Arbeitnehmern sind immer öfter Bestandteil von Arbeitsverträgen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Fachhochschule Wiener Neustadt im Auftrag von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund. 86 Prozent der über 2600 Befragten geben an zumindest eine solche Klausel in ihrem Arbeitsvertrag zu haben. Zu den unter Arbeitgebern beliebtesten unter diesen Klauseln gehören die sogenannten All-In Verträge, sowie Überstundenpauschalen. Diese Verträge beschränken sich längst nicht mehr auf Gut- bis sehrgut Verdienende, weiß Alice Kundtner, Vizedirektorin der Arbeiterkammer Wien:
„Mit diesen Klauseln werden mittlerweile auch Einkommen berührt die unter 1700 Euro liegen. Da kann man sich vorstellen, dass man dann relativ rasch in einer kollektivvertraglichen Unterentlohnung ist, wenn parallel dazu sehr viele Stunden geleistet werden. Der Grundlohn sinkt unter den kollektivvertraglich zu gewährenden Lohn. Es sind bereits 20 Prozent jener betroffen, die unter 1300 Euro verdienen. Von Überstundenpauschalen und All-In Vereinbarungen. Da geht’s dann nicht mehr um Vertragsinterpretation, da geht es dann schon in Richtung Lohndumping.“
Das Grundentgelt muss nämlich auch bei denn All-In Verträgen über dem Kollektivvertrag liegen. Hier fordern Arbeiterkammer und ÖGB Strafzahlungen für Unternehmen, bisher müssen ertappte Arbeitgeber lediglich die Differenz zum Kollektivvertrag nachzahlen. Bernhard Achitz, leitender Sekretär des ÖGB, könnte sich hier eine Verdopplung dieser Summe vorstellen. Laut Achitz ist durch solche Vertragskonstruktionen überhaupt nur sehr schwer möglich sein Recht einzuklagen:
„Wenn ich drinnen habe: Die Überstunden, die Sonntagszuschläge, die Nachtzuschläge, unter Umständen noch Reisekosten – in der Pauschale – und muss dann vor Gericht nachweisen, dass mit allem was ich geleistet habe nicht einmal das kollektivvertragliche Mindestentgelt gezahlt wird – dann ist das schon alleine mathematisch schwierig...