Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, kurz ÖRAK, warnt vor einer Zwei-Klassen Justiz. In seinem Wahrnehmungsbericht zeigt er jährlich Verfehlungen des Rechtsstaats auf. Rupert Wolff, Präsident des ÖRAKs, kritisiert vor allem Unachtsamkeiten von Justiz und Verwaltungsbehörden. Da wird der Zugang zu Akten oder deren Zustellung verweigert, Strafverhandlungen werden kurzfristig anberaumt ohne den Verteidigern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Bei insgesamt im internationalen Vergleich kurzen Verfahrensdauern komme es aber auch immer wieder zu einzelnen unnötig langen Verfahren. So berichtet ÖRAK -Vizepräsident Armenak Utudjia von einem Sorgerechtsverfahren, dass fünf Jahre lang dauerte. Als das Verfahren endlich abgeschlossen war, waren die betreffenden vormaligen Kinder bereits volljährig. Utudjia fast die Erkenntnisse aus dem diesjährigen Wahrnehmungsbericht zusammen:
„Insgesamt meinen wir, dass sich heuer vor allem durch die Verfahrenshilfesachen ein roter Faden zieht. Es entsteht eine Gefahr, vor der wir dringend warnen. Nämlich, dass es zu einer Art Zwei-Klassenjustiz komm, dass der Eindruck entsteht der Verfahrensbeholfene, der sich ohnehin keinen eigenen Anwalt leisten kann, den kann man schlechter behandeln als andere. Wir hoffen nicht, dass das so ist. Wir wollen aber rechtzeitig vor solchen Tendenzen warnen und rufen die Justiz auf in diesen besonderen Fällen kooperativ und unbürokratisch vorzugehen und keine bürgerfeindlichen Hemmnisse aufzubauen.“
So ist es laut Utudjian zum Beispiel dazu gekommen, dass Verteidiger nicht über die Verlegung ihrer Mandanten informiert wurden. Für Rupert Wolff, Präsident des ÖRAKs, ein unhaltbarer Zustand...