Demnächst auf O-TON.AT:
Informationen über die nächsten geplanten Pressemappen finden Sie im Journalisten-Assistent!

Lesbische Partnerschaften: Verbot künstlicher Befruchtung verfassungswidrig

17.01.2014

knipseline/pixelio.de

Lesbische Paare dürfen in Zukunft bei Kinderwunsch zum Mittel der künstlichen Fortpflanzung greifen. Ab sofort gilt das allerdings nur für ein einziges lesbisches Paar, dass den Verfassungsgerichtshof in dieser Sache angerufen hat. Die zwei Frauen kämpfen bereits seit dem Jahr 2010 gerichtlich für ihr Recht. Für alle anderen betroffenen heißt es warten: Der Verfassungsgerichtshof hat der Bundesregierung eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, um das Erkenntnis umzusetzen. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger:

„Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Gesetzesprüfungsverfahren entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn Frauen die in einer Gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben von der Erfüllung eines Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Bedingungen im Fortpflanzungsmedizingesetz sind auf Antrag des obersten Gerichtshofes und zweier Frauen, die als Individualantragsstellerinnen vor dem Verfassungsgerichtshof aufgetreten sind, aufgehoben worden. Der Gerichtshof hat die Bestimmungen aufgehoben und dem Gesetzgeber gleichzeitig eine Frist für eine allfällige Ersatzregelung gesetzt, die mit 31. Dezember endet.“

Der Gesetzgeber stützt die Ungleichbehandlung im weiterhin gültigen Fortpflanzungsmedizingesetz laut Holzinger vor allem auf zwei Argumente, die zumindest bei lesbischen Partnerschaften ins Leere gehen: Zum einen geht s da um Leihmutterschaft die bei lesbischen Paare nicht das grundsätzliche Thema sind. Zum anderen hat der VfGH klar entschieden, dass gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Partnerschaften in keinem Konkurrenzverhältnis zu einander stehen. Etwaige Schutzbestrebungen sind also nicht im Sinne der Verfassung...

Hintergrundinformationen und multimedialer Content zu diesem Thema!

Wir bitten um Verständnis, dass alle weiteren Angebote zu diesem Thema, nur für registrierte JournalistInnen zur Verfügung stehen und bitten Sie sich einzuloggen oder zu registrieren. Dieses Angebot ist für JournalistInnen kostenlos!

Jetzt kostenlos registrieren!

Vielen Dank für Ihr Interesse an O-TON.AT!

Sind Sie

JournalistIn? oder AussenderIn? ×

Samstag, 27.07.2024

pfeile

Vielen Dank für Ihr Interesse an O-TON.AT!

Sind Sie

JournalistIn? oder AussenderIn? ×

logo

O-TON.AT macht Presseaussendungen interaktiv und gibt JournalistInnen die Möglichkeit optimierte Inhalte für ihr Medium und ihre Zielgruppe zu bekommen.

O-TON.AT holt die Antworten auf Ihre Interviewfragen.

Gleichzeitig profitieren AussenderInnen von einer breiteren Veröffentlichung, da inhaltliche Streuungsverluste durch die gezielte Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen kompensiert werden.

VORTEILE FÜR MEDIEN


1. Wir liefern Ihnen kostenlose, multimediale Inhalte, die Sie in Ihr Medium integrieren können.

2. Sie haben die Möglichkeit uns vorab Fragen für die von uns besuchten Veranstaltungen zu schicken, die wir stellvertretend für Sie stellen. So bekommen Sie garantiert die Inhalte, die Sie für Ihr Medium benötigen.

3. Auf Wunsch können Sie mit O-TON.AT eine Exklusivvereinbarung treffen, damit die von Ihnen eingereichten Fragen auch nur auf Ihrem Medium erscheinen.

VORTEILE FÜR AUSSENDERINNEN


1. Wir analysieren Ihr Thema kostenlos auf seine Veröffentlichungswahrscheinlichkeit.

2. Wir geben Ihnen eine Geld-Zurück-Garantie auf die Reichweite, die wir Ihnen versprechen.

3. Wir machen aus Ihrer Presseaussendung einen tatsächlichen Mehrwert für JournalistInnen.

4. Wir machen Ihre Presseaussendung multimedial.

5. Wir objektivieren den Erfolg Ihrer Aussendung.

UNSERE KONTAKTDATEN


Welt

Speisinger Straße 21/1
A-1130 Wien
office [AT] o-ton.at
+43 699 1 3 977 377

O-TON.AT - News You Can Use