Rund 300 Mio. Euro lassen die ÖsterreicherInnen jährlich beim Finanzamt liegen. Die durchschnittliche Steuergutschrift für jeden einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin beträgt damit für fünf Jahre rund 800 Euro, erinnert AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Er appelliert deshalb, "sich zurückzuholen, was einem zusteht", möglich ist das sogar bis zu fünf Jahre rückwirkend. Auch Geringstverdiener, und damit Personen, die unter 12.000 Euro im Jahr verdienen und damit selbst gar keine Steuern zahlen, haben die Möglichkeit, Geld zurück zu verlangen. Dazu die AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub:
"Es gibt immer wieder Menschen, die sehr lange keine Veranlagung gemacht haben, weil sie einfach geglaubt haben, dass dabei nichts für sie heraus kommt, da sie ohnedies keine Steuern bezahlen. Hier gibt es aber die Negativsteuer in der Höhe von jedenfalls 10 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 110 Euro. Die Aufwendungen, die am meisten abgeschrieben werden, das sind die Sonderausgaben, und zwar Personenversicherungen wie Krankenzusatzversicherungen, Unfallversicherung, Ausgaben für den Hausbau, für Wohnraumsanierung. Aber auch Kirchenbeiträge bis zu 400 Euro kann man hier abschreiben und spenden, dann natürlich der ganze Bereich der Werbungskosten. Hier wird sehr oft die Pendlerpauschale angesetzt oder Arbeitsmittel wie dem Computer, den ich beruflich nutze kann ich bis zu 60 Prozent abschreiben. Zudem ist auch die Abschreibung von Reisekosten, Fachliteratur und Weiterbildungskosten möglich."
So bekommen etwa AlleinverdienerInnen mit einem Kind beim Steuerausgleich bereits 494 Euro gutgeschrieben, bei zwei Kindern erhöht sich der Betrag auf 669 Euro...