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Enquetten zu Demokratiereform und Sterbehilfe: "Erfolgreichem Volksbegehren folgt Volksbefragung"

06.03.2014

Parlamentsdirektion/ Bildagentur Zolles / Mike Ranz

Mit der Einrichtung von zwei sogenannten Enquete-Kommissionen im Parlament soll die Stärkung der Demokratie in Österreich sowie der Umgang mit der Sterbehilfe diskutiert werden. Eine Enquete-Kommission ermöglicht es dem Nationalrat relevante externe Stimmen und Strömungen in einen Diskussionsprozess direkt einzubinden und so die Diskussion auf eine breitere Basis zu stellen. Entsprechend der Klubstärke sind die Mitglieder besetzt, insgesamt werden es 18 Stimmberechtigte sein. Noch vor dem Sommer soll die Kommission dann gemeinsam mit den im Parlament vertretenen Parteien die ersten beiden Themenbereiche - die meisten davon öffentlich - behandeln. Für mehr Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger soll es nun eine Aufwertung der direktdemokratischen Instrumente geben. Dazu der ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka:

"Im wesentlichen gehts hier darum, dass man das Instrument der Volksbefragung hier dahingehend stärkt, dass dann, wenn eine qualifiziert unterstützte Mehrheit bei einem Volksbegehren vorhanden ist, dass ein solches Volksbegehren, wenn es vom Nationalrat nicht umgesetzt wird nicht bei Seite gelegt werden kann. Ein qualifiziert unterstütztes Volksbegehren ist eines, dass bei einem normalen, einfachen Gesetz mit 10 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt ist, bei einem Gesetz mit Verfassungsänderungen von 15 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt ist. Sollte dann das Parlament diesem Anliegen eines Volksbegehrens nicht zustimmen, muss hier automatisch auch eine verpflichtende Volksbefragung sein."

Trotz stärkerer Einbindung der Bürgerinnen und Bürger soll "das letzte Wort weiterhin beim Parlament liegen", so Lopatka. Als zweites Thema der Enquete-Kommission ist auch eine Neustrukturierung parlamentarischer Abläufe und Spielregeln vorgesehen...

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