Sollte ein Bundesland in die Gefahr geraten zahlungsunfähig zu werden, fordert der Fiskalrat, dass der Bund einen Staatskommissär entsenden kann. Den Ländern könnte dadurch die Budgethoheit entzogen werden – Fiskalratspräsident Bernhard Felderer wünscht sich ein dementsprechendes Verfassungsgesetz. Zufrieden zeigt sich der Fiskalrat mit der Neuverschuldung – trotz unerwartet schwacher Konjunktur beträgt das Budgetdefizit für 2013 statt der erwarteten 2,3 Prozent des BIPs nur 1,5 Prozent. Endlich verwirklicht sehen will Felderer die Verwaltungsreform. Für eine Steuerreform sieht er allerdings kaum Spielraum. Auch der Finanzausgleich zwischen Ländern und Bund müsse endlich neu geregelt, Mischfinanzierungen abgebaut werden. Felderer darüber wann der Bund in die Finanzen der Länder eingreifen können soll:
„Die Diktion, die wir alle verabschiedet haben war: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wie das dann genau interpretiert werden soll müsste man dann sehen. Wir brauchen in solchen Fällen eine gesetzliche Regelung. In Kärnten war die drohende Zahlungsunfähigkeit ja schon lange erkennbar, da hätten wir ein Gesetz gebraucht, dass dem Bund erlaubt einzugreifen. Wie sie wissen gibt es das nicht. Dieser Gesetzfreie Raum muss beendet werden. Wir hätten da gerne ein Verfassungsgesetz.“
Klar sei allerdings: Im Falle Kärntens hätte ein solcher Kommissär längst entsandt werden sollen. Darüber hinaus sollen die Grenzen für Landeshaftungen vereinheitlicht werden und statt wie bisher in absoluten Zahlen in Anteilen am BIP festgelegt werden. Damit würde verhindert, dass diese Grenzen ständig neu festgelegt werden müssen. Kritiker meinen, dass ein Staatskommissär im Fall Kärnten wohl auch nichts ausrichten hätte können: Felderer dazu:
„Bei Kärnten kommt ja noch ein weiteres hinzu...