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Reformen im Bereich Jugendstrafvollzug und Erbschaft: Erbrecht für pflegende Angehörige geplant

18.07.2014

Gerda_Mahmens_pixelio.de

Justizminister Wolfgang Brandstetter sowie Finanzminister Michael Spindelegger kündigten am Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz Reformen an. So sollen einerseits das Erbrecht für pflegende Angehörige und Betriebsübergaben vereinfach werden sowie der Jugendstrafvollzug vermehrt in Richtung Prävention ausgebaut werden. Spindelegger:

"Ich bin gerade dabei in der Richtung Vereinfachung der Lohnverrechnung gerade für Betriebe einiges aufzustellen. Wir haben viel zu viele Beitragsgruppen - über 300 -, das ist für Betriebe einfach unerträglich, weil sie damit auch Personalverrechnung auslagern müssen, das nicht selber machen können, daher ist es notwendig dort einfach Schritte zu setzen. Und in der Verwaltung müssen wir Strukturen vereinfachen, das wissen wir, da sind wir gerade dabei das auch mit der SPÖ zu verhandeln. Natürlich hat das einen starken Bezug zu Bundesländern, aber die Richtung muss sein: Schlanker, besser, schneller. Das ist das Motto, wie wir einen zukünftigen Staat aufstellen wollen."

Zukünftig soll im Erbrecht stärker berücksichtig werden, wer den Erblasser gepflegt hat, dieser soll "auch einen Vorteil im Erbrecht haben" und "besser gestellt sein, wie andere Erben" so Spindelegger. Gegenwärtig hat die Pflege von Angehörigen keinerlei Auswirkungen auf das Erbrecht. Der Finanzminister sieht die "Pflege im Familienkreis" als etwas unterstützenswertes für den Staat. Des weiteren sieht Spindelegger Betriebsübergaben bei Familienunternehmen vor rechtlich schwierigen Hürden, deswegen soll es auch in diesem Bereich Reformen geben. Spindelegger:

Wir wollen ja, dass wir in Österreich auch für Unternehmen eine Zukunft schaffen, und da ist das Erbrecht ein ganz wichtiger Bereich, weil wir heute im Erbrecht in der Richtung der Familienunternehmen immer wieder damit konfrontiert sind, dass Betriebsübergaben heute vor rechtlich schwierigen Hürden stehen...

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