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Verbotene Souvenirs: MA 22 warnt vor dem Kauf tierischer und pflanzlicher Urlaubssouvenirs

24.07.2014

TiM Caspary / pixelio.de

Das Urlaubssouvenir ist eine schöne Erinnerung, doch nicht jedes Mitbringsel kann auch unbedenklich zurück nach Hause gebracht werden. Viele Souvenirs enthalten Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen. Dabei muss es nicht unbedingt ein auffälliges Tigerfell sein. Von Armbändern aus Tierhaar, Lederprodukten oder Schmuck aus Tierzähnen bis zum Traumfänger, Arzneien aus der Traditionellen Chinesischen Medizin oder Spirituosen – all diese Produkte können kleinste Bestandteile gefährdeter Tiere und Pflanzen beinhalten. Die MA 22 rät daher sich beim Kauf von Urlaubssouvenirs genau zu informieren. Der Kauf von gefährdeten Tieren ist nämlich nicht nur ethisch bedenklich, sondern kann auch juristische Folgen nach sich ziehen, weiß Dr. Karin Büchl-Krammerstätter, Leitern der Wiener Umwetschutzabteilung (MA 22):

Reisende können sehr viel zum Artenschutz beitragen. Es gibt sehr viele geschützte Tiere und die Gefährdung dieser Tierarten hat seine Ursachen: Einerseits den Lebensraumverlust, andererseits aber auch den Handel. Das heißt wenn ich darauf verzichte, trage ich sehr viel dazu bei, dass der Artenschutz bleibt und dass geschützte Tiere erhalten bleiben. Das ist die eine Seite, die ethische Seite, die Seite der eigenen Verantwortung. Die andere Seite ist, es kann auch sehr teuer werden. Denn wer ein geschütztes Tier, ein geschütztes Produkt mitnimmt, muss damit rechnen, dass der Zoll dieses Produkt beschlagnahmt. Das heißt ich habe dann gar nicht mehr ein Souvenir, dass ich gerne nach Hause gebracht hätte...

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