Nicht nur auf der Bühne des Burgtheaters beginnt ein neuer Spielplan, sondern auch hinter der Bühne: wie im Fall Burgtheater versus Hartmann. So sprachen der entlassene Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann und der Theaterfinanzexperte und Hartmanns Finanzberater Peter Raddatz gestern mit der „Süddeutschen Zeitung“ über das Finanzdebakel des Burgtheaters. Im Interview regnete es von Vorwürfen. So sei die Schuldenverschleierung im Burgtheater schon lange Gang und Gebe. In einer heutigen Pressekonferenz sprachen auch die RechtsanwältInnen von Hartmann Dr.iur. Georg Schima und Dr.iur Katharina Körber-Risak über neue Erkenntnisse im Fall Hartmann versus Burgtheater und verstärken diese Vorwürfe. Die AnwältInnen kritisieren vor allem die Bestellung der neuen Geschäftsführerin Karin Bergmann, da bei ihr eben das Verhalten geduldet wird, dass zur Entlassung Hartmanns geführt habe, so Schima:
„Ein Arbeitgeber kann nicht einen Arbeitnehmer entlassen wegen Unzumutbarkeit das Dienstverhältnis auch nur einen Tag fortzuführen wegen Vorwürfen und Umständen, die er bei einem Nachfolger anstandslos toleriert oder sogar bewusst in Kauf nimmt. Dem Herrn Hartmann wird vorgeworfen, dass er von einem Schattenbuchhaltungssystem gewusst haben soll, dem Herrn Hartmann wird vorgeworfen, dass er nicht genügend Überwachungs- und Koordinationskompetenz ausgeübt hat in wirtschaftlichen Dingen für die er zwar nicht primär, aber als Geschäftsführer irgendwie auch zuständig gewesen sein soll. Nun ist es so, dass sie von Bilanzen keine Ahnung hat und der Herr Bundesminister saß daneben und hat sie unmittelbar darauf bestellt.“
Die Anwälte von Hartmann werfen dem Bundesminister daher vor hier mit zweierlei Maß zu messen, was juristisch nicht haltbar wäre...