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Neues Islamgesetz: Finanzierung aus dem Ausland soll verboten werden

02.10.2014

Tim Reckmann/pixelio.de

Der Entwurf zum neuen Islamgesetz verbietet den Islamische Glaubensgemeinschaften in Zukunft die Finanzierung aus dem Ausland. Außerdem müssen die Islamischen Glaubensgemeinschaften eine deutsche Übersetzung ihrer Glaubensquelle im Kultusminsterium hinterlegen. Die Novelle geht ab heute in Begutachtung – der Entwurf wurde im Rahmen einer Pressekonferenz von Kultusminister Josef Ostermayer und Integrationsminister Sebastian Kurz präsentiert. Laut Ostermayer waren die betroffenen Glaubensgemeinschaften eingebunden, es könne also keine Überraschungen geben. Sebastian Kurz zum Verbot der Finanzierung aus dem Ausland:

„Der laufende Betrieb einer Religionsgemeinschaft muss aus dem Inland finanziert werden. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland, wie zum Beispiel eine Erbschaft ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Das ist ein wesentlicher Punkt um Einflussnahme und Kontrolle aus dem Ausland bestmöglich zu verhindern. Die Regelung umfasst auch lebende Subventionen. Das heißt, dass Imame des türkischen Religionsamtes nicht im Rahmen ihres türkischen Dienstverhältnisses in Österreich tätig sein dürfen. Wir haben hier auch nur Schätzungen, aber wir rechnen mit rund 65 betroffenen Personen.“

Ebenfalls im Gesetzestext enthalten: Alle Lehren, Einrichtungen und Gebräuche der Glaubensgemeinschaft dürfen nicht im Widerspruch zu österreichischen Gesetzen stehen. Zuwiderhandeln kann zum Entzug der Anerkennung als Glaubensgemeinschaft führen. Imame müssen ab 2016 ein theologisches Studium absolvieren und auch was die Funktionsträger der islamischen Glaubensgemeinschaften betrifft gib es Neuerungen. Josef Ostermayer:

„Die Funktionsträger die innerhalb einer Religionsgesellschaft gewählt wurden – wir sagen es muss klar nachvollziehbar sein wie Wahlen stattfinden – müssen von der Religionsgemeinschaft abberufen werden, wenn sie entweder strafrechtlich zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, oder wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht...

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