Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) weist entschieden den aktuellen Entwurf zur Novellierung des Islamgesetzes zurück. Die vorgebrachte Vorlage der neuen Rechtsvorschrift bedeute nicht nur eine Entmündigung muslimischer BürgerInnen in Österreich, sondern einen willkürlichen Eingriff des Staates in die inneren Angelegenheiten einer offiziell anerkannten Religionsgemeinschaft. Was die Umsetzung des Gesetzesentwurfes konkret bedeutet würde, erklärt Jonas Elhalawany, Vorstandsmitglied der MJÖ:
„Dieser unter Ausschluss der muslimischen Zivilgesellschaft verfasste Entwurf zum neuen Islamgesetz bedeutet die Zerstörung der Vielfalt und Unabhängigkeit jeglichen muslimischen Vereinslebens. Es ist ein Affront gegen alle muslimischen Gemeinschaften und Verbände. Sie werden mit einem solchen Gesetz entweder in eine übermächtige Glaubensgemeinschaft zwangseingegliedert und ihr untergeordnet oder müssen sich von der Pflege religiöser Praktiken verabschieden. Die Unterordnung in die Glaubensgemeinschaft bedeutet automatisch ihre Auflösung als Verein und das Aufgeben ihrer unabhängigen Rechtspersönlichkeit, ohne dass sie adäquate Mitsprachemöglichkeiten als Kultusgemeinde erhalten. Der offizielle Abschied vom Vereinsziel der Religionspflege wird in den meisten Fällen jedoch gleichzusetzen sein mit geheimer Fortführung bestehender Praxis. Der Staat riskiert damit, dass einige Verbände, um ihre Unabhängigkeit zu wahren, in den religiösen Untergrund abgleiten.“
Äußerst bedenklich stimmt die MJÖ die ungleichmäßige Behandlung von MuslimInnen im Vergleich zu anderen Religionsgemeinschaften in Österreich. Eine Vielzahl von Sonderbestimmungen im Gesetzesentwurf ist weder im Israelitengesetz noch im Protestantengesetz zu finden und nimmt MuslimInnen die Möglichkeit sich als vollwertige BürgerInnen zu fühlen...