Bei Frauenpensionen gibt es immer noch viele Ungerechtigkeiten, sagt Ingrid Korosec, stellvertretende Obfrau des Österreichischen Seniorenbundes. Jahrelang hat sie für das sogenannte Pensionssplitting gekämpft. Nun gibt es die Möglichkeit für Eltern. ihre während der ersten vier Jahre nach Geburt eines Kindes entstanden Pensionsansprüche zu teilen. Allerdings beruht das auf Freiwilligkeit, was Korosec kritisiert. Tatsächlich haben erst etwa hundert Paare die neue Regelung in Anspruch genommen. Besonders problematisch sind fehlende Pensionszeiten im Zusammenhang mit Scheidungen. Ingrid Korosec:
„Bei einer strittigen Scheidung bekommt sie dann eventuell Unterhalt. In der Regel legen gut ausgebildete Frauen eher Wert auf eine Eigentumswohnung, oder ähnliches und verzichtet auf den Unterhalt und ist der Meinung sie kann ja wieder ins Berufsleben einsteigen und mir meine Pensionszeiten holen. Die Realität sieht anders aus. 15 Jahre keine Berufstätigkeit bedeutet in der heutigen Arbeitswelt einen Einstieg weit unter dem Niveau von früher. Dadurch sind die Beiträge gering und so entsteht in vielen Fällen Altersarmut. Dem muss man vorbeugen. Es ist nicht einzusehen, dass die Beitragszeiten aus der Ehe nicht geteilt werden.“
Eine Informationskampagne zum freiwilligen Pensionssplitting ist im Regierungsprogramm verankert, hat aber bis dato nicht stattgefunden. Auch bei der Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten auf die Pension sieht Korosec Aufholbedarf, obwohl sich hier schon viel getan habe:
„Da gibt es vier Jahre und bei Mehrlingsgeburten fünf Jahre. In der Regel sind die Kinder aber nicht vier Jahre auseinander. Es werden dann nur die überlappenden Zeiten bezahlt...