Faire Entlastungen fordern die Obleute der SVA, der Krankenkasse der Selbstständigen. Obmann Christoph Leitl pocht darauf, dass Selbstständige, die selben Chancen erhalten müssen, die auch Unselbstständige haben. Gute Gelegenheit die Schieflage auszugleichen, bietet laut Leitl die anstehende Steuerreform. Hier sollen nicht nur die Niedrigverdiener unter den Arbeitnehmern entlastet werden, auch für Selbstständige fordert Leitl einen Sozialversicherungs-Freibetrag von 400 Euro unter dem keine Versicherungskosten anfallen:
„Die, die weniger verdienen, sollen ja in ihrer Kaufkraft gestärkt werden. Ich möchte aber, nachdem gleiche Voraussetzungen vorliegen, auch hier nicht unterscheiden, ob jemand im Status der Selbstständigkeit, oder im Status der Unselbstständigkeit ist. Derjenige, der wenig verdient soll in seiner Kaufkraft gestärkt werden. Egal ob er selbstständig, oder unselbstständig ist. Hier muss von Niedrigverdienern gesprochen werden und nicht von niedrigverdienenden Arbeitnehmern alleine.“
Einiges hätte sich aber schon zum positiven verändert meint Leitl und führt vor allem den Gewinnfreibetrag als Äquivalent zur Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts und die Betriebshilfe als Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ins Treffen.
Besserungen bei sozialer Absicherung und Krankenversicherung seien auch erreicht worden, hier ortet der Stellvertretende SVA-Obmann Alexander Herzog allerdings noch Problemzonen:
„Wir wollen existenzgefährdende Härten abfedern. Vor zwei Jahren haben wir eingeführt, dass es ab dem 42. Tag Krankengeld gibt. Viele Versicherte sind an uns herangetreten und haben gesagt: Was ist, wenn ich länger krank bin? 60 bis 70 Tage, das ist ungefähr der Durchschnitt derer, die Krankengeld beziehen...