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„EU ist nicht mit Neutralität vereinbar“: EU-Austrittsvolksbegehren sieht Verfassungsbruch

25.02.2015

Viktor Mildenberger / pixelio.de

Vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 findet in Österreich das EU-Austrittsvolksbegehren statt. Bei der heutigen Presseveranstaltung hat das sieben-köpfige Personen-Komitee darauf hingewiesen, dass die EU nicht mit der Neutralität vereinbar sei und erläutert, dass der  Begriff „immerwährende Neutralität“ nicht nur im Kriegsfall, sondern auch im Friedensfall Gültigkeit hat und bindend ist. Für Prof. Erwin Bader, Befürworter des EU-Austrittsvolksbegehrens, bedeutet das, dass man auch im Friedensfall keine Schritte setzt, die Folgen im Kriegsfall haben. Zusätzlich macht er aber auch auf einen anderen Begriff im Verfassungsgesetz aufmerksam: 

„Der Begriff „in aller Zukunft“, der im Verfassungsgesetz drinnen steht, verpflichtet Österreich dieses Gesetz niemals abzuändern. Es ist das einzige Gesetzt, meines Wissen nach, in der Bundesverfassung, wo eine solche Ewigkeitsklausel enthalten ist. Und worauf bezieht sich das „in aller Zukunft“? Dass man in erster Linie keinen militärischen Bündnissen beitritt. Wenn die Europäische Union sich in ein militärisches Bündnis verwandelt, dann ist eine Unvereinbarkeit an sich gegeben. Aber das Gesetz bindet trotzdem - auch ein gebrochenes Gesetz bleibt Gesetz.“

Indizien dafür, dass sich die EU in ein Militärbündnis verwandelt hat sieht das Personenkomitee an der EU-Beteiligung bei US- und NATO-Kriegen. Vor allem durch den Lissabon-Vertrag seien Missionen zur „Bekämpfung des Terrorismus“ auf der ganzen Welt möglich und würden den Einmarsch in ein Drittland und dessen Besetzung rechtfertigen. Für Inge Rauscher, Bevollmächtigte des Volksbegehrens, stellt die Anzahl der NATO-Mitglieder in der EU ein zentrales Problem dar: 

„Man darf ja nicht vergessen, dass 22 der 28 EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig NATO-Mitglieder sind -vor allem die großen und wichtigen Staaten in der EU...

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