Das neue Energieeffizienzgesetz sorgt für Unmut bei vielen Unternehmen. Der Grund: Energielieferanten müssen nach dem neuen Gesetz Ausgleichszahlungen an den Bund abführen, sollten sie nicht genug Energiesparmaßnahmen umsetzen. Pro Kilowattstunden, die ihnen auf das Einsparziel fehlt, sind das 20 Cent. In jüngster Zeit wanden sich viele Unternehmen an die Wirtschaftskammer Österreich, da die Stromlieferanten diese höheren Kosten an die Unternehmen weitergeben wollten. Die WKÖ nahm dies zum Anlass, mittels Rechtsgutachten zu klären, ob diese Preiserhöhungen legitim seien, erklärt Leiter der umwelt- und energiepolitischen Abteilung in der WKÖ, Stephan Schwarzer:
„Wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr viele Briefe von Unternehmen erhalten, die Post von ihren Stromversorgern bekommen haben. Diese haben gesagt, dass es teurer wird und die Unternehmer den Energieeffizienzzuschlag zahlen müssen. Wenn nicht, dann verabschieden wir das Unternehmen als Kunde. Das waren nicht ein oder zwei Briefe, sondern es ist sehr breit auf uns herein geprasselt – vom Bodensee bis zum Neusiedler See. Das war für uns der Anlass, dass wir uns überlegen, wie die Rechtsordnung dazu ausschaut. Bevor wir politisch etwas fordern oder kritisieren, wollten wir wissen, was die österreichische Rechtsordnung dazu sagt.“
Fazit des vom Wiener Zivilrechtsprofessors Heinz Krejci erstellten Gutachtens: Energieversorger dürfen vereinbarte Preise für gelieferte Energie nicht einseitig nach Belieben erhöhen...