Bereits 53 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher kaufen Online ein. Während der Großteil dieser Einkäufe reibungslos abläuft, gibt es auch immer wieder Probleme und Konflikte. Der Internet-Ombudsmann ist eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle, die hier vermittelt. 2014 hat die Ombudsstelle 6.160 Beschwerden mit einem Streitwert von 740.000 Euro bearbeitet. Das waren um 16 Prozent mehr als im Jahr 2013. Etwa 40 Prozent der Beschwerden betrafen unterschiedlichste Vertragsstreitigkeiten. Besonders oft traten im Vorjahr Probleme auf, wenn Waren zwar Online gekauft, aber selbst abgeholt wurden. Das berichtet Internet-Ombudsmann Bernhard Jungwirth:
„Grundsätzlich hat man ja, wenn man im Internet Waren einkauft, ein Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen. Da gibt es natürlich Ausnahmen: Wenn sie eine Pizza im Internet bestellen, dann können Sie nicht drei Tage später sagen, dass sie vom Kauf zurücktreten wollen. Grundsätzlich gibt es dieses Recht aber. Was wir 2014 beobachtet haben: Wenn Konsumenten Waren online bestellen, zum Beispiel einen Fernseher, und diesen selbst im Geschäft abholen, dann ist es immer wieder zu Streitigkeiten um das Rücktrittsrecht gekommen. Da stellt sich die Frage: War das wirklich ein Online-Kauf? War das ein Online-Verkauf, wo es ein Rücktrittsrecht gibt oder nicht?“
Auf Platz zwei der Beschwerdestatistik liegen mit 23,4 Prozent vermeintliche „Gratis“-Angebote, die auch als Abo-Fallen bekannt sind. Konsumenten registrieren sich auf einer Internet Seite, um Zugang zu Inhalten wie zum Beispiel Kochrezepten zu bekommen. Dabei bestätigen sie auch das Kleingedruckte. Darin steht, dass ein Abonnement mit oft langer Laufzeit und hohen Kosten abgeschlossen wird...