Die Ärztekammer fordert, dass der Staat einen Teil der Kosten für die verpflichtende Fortbildung der Medizinerinnen und Mediziner übernimmt. Da sich Ärzte regelmäßig fortbilden müssen, um mit den raschen Entwicklungen und Neuentdeckungen der modernen Medizin Schritt zu halten, sei es nicht einzusehen, dass Spitalsträger nach eigenem Gutdünken entscheiden, ob ärztliche Mitarbeiter für Fortbilungszwecke freigestellt oder Fortbildungskosten übernommen werden. Niedergelassene Ärzte müssen Ihre Fortbildung gänzlich selbst finanzieren - was bei einigen mehrere tausend Euro im Jahr ausmacht. Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Österreichischen Akademie der Ärzte und Präsident der Ärztekammer Oberösterreich:
„Fortbildung kostet Zeit und Geld. Im niedergelassenen Bereich muss es Strukturen geben, dass diese Kosten getragen werden. Ich komme aus dem Spitalsbereich, hier bekomme ich je nach Regelung des Hauses Fortbildungsurlaub und manchmal gibt es auch Fortbildungspools, um mir diese Fortbildung zu bezahlen. Ich fahre sechs, sieben Mal jährlich nach Bonn, wo unsere Fortbildungsstätte ist und nur das Hinfahren kostet mich circa 4.000 Euro im Durchschnitt von meinem Salär. Das ist nur das Minimum was ich ausgebe, da kommen noch andere Ausgaben wie beispielsweise Bücher dazu. Diese werden in anderen Berufsleben, bei anderen Firmen, bei Versicherungen oder Banken zum Beispiel von den Dienstgebern übernommen. Natürlich ist es unser gesetzlicher Auftrag, aber wir machen es auch für den Dienstgeber, für die Patientinnen und Patienten. Das ist mir eine wichtige Forderung: Wenn der Staat das verpflichtend von uns fordert – wozu wir gerne stehen – muss er auch einen Teil der Kosten tragen!“
Eine Möglichkeit, seinen Fortbildungsfortschritt und –stand zu dokumentieren ist das Fortbildungsdiplom (DFP-Diplom)...