Jedes Jahr nutzen etwa drei Milliarden Fahrgäste den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr in Österreich. Gerade in der Ferienzeit besteht für viele dieser Reisenden ein großes Problem: Verspätete Züge, annullierte Flüge und dabei wenig Wissen darüber, was für Ansprüche auf Entschädigung man als Passagierin oder Passagier in diesen Fällen überhaupt hat. Dem will nun das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Abhilfe schaffen und hat die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle, an welche sich Passagiere wenden können, insofern sie mit ihren Beschwerden beim jeweiligen Verkehrsunternehmen keinen Erfolg hatten. Verkehrsminister Alois Stöger erläutert den Ablauf einer gewöhnlichen Beschwerde, beispielsweise wenn ein Zug mehrere Stunden Verspätung hatte:
„Wie geht das jetzt, dass Menschen zu ihrem Recht kommen? Bei Verspätung oder bei generellem Ausfall von Verkehrsmitteln muss sich der Fahrgast zuerst an das Verkehrsunternehmen wenden. Das ist unkompliziert, ideal ist immer ein Fax, ein eingeschriebener Brief oder ein Mail. Wenn das Unternehmen nicht von sich aus das Problem löst, ist die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte die geeignete Anlaufstelle. Wenn die Agentur hier eingreift, soll es dann zu einer außergerichtlichen Lösung kommen. Was ist dabei das wichtigste für die Konsumentinnen und Konsumenten? Es kostet die Passagiere nichts!“
Die Anträge an die APF können online auf der Website www.passagier.at eingereicht werden, dort findet man als Passagier ebenfalls eine Übersicht über eigene Rechte, Ansprüche und generelle Reisetipps...