Die österreichische Gesetzgebung ist zu wenig transparent, die Verfahren dauern zu lange, Rechtsbelehrungen sind für die BürgerInnen oft unverständlich und Begutachtungsfristen für neue Gesetze sind zu kurz. Das sind zentrale Ergebnisse des 41. Wahrnehmungsberichtes der Rechtsanwälte. So seien seriöse Begutachtungen von Gesetzesentwürfen nicht möglich. Statt der vom Bundeskanzleramt empfohlenen sechs Wochen, dauerte die Begutachtung bei der Urheberrechtsnovelle nur zehn Tage. Laut Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags Dr. Rupert Wolff, ist die Entwicklung in vielen Bereichen besorgniserregend:
„Der erste Bereich ist die Gesetzgebung: Hier mussten wir feststellen, dass Gesetze übereilt beschlossen werden – ohne ausreichende Begutachtungsfristen. Das rechtfertigt bei uns den Schluss, dass der Gesetzgeber Angst vor den eigenen Bürgern hat. Das darf nicht sein. Der zweite Bereich ist die Gerichtsbarkeit, sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht. Hier sehen wir einen Mangel an Zugang zum Recht durch erhöhte Gerichtsgebühren, durch Verweigerung der Akteinsicht, durch viel zu kurzfristige terminliche Fixierungen von Verhandlungen. Wir sehen Defizite in der Kultur der Verhandlungsführung. Wir haben Beschwerden aus dem Bereich der Verwaltung, dass sich Beamte verweigern den Anwälten Einsicht in die Akten zu gewähren, dass sie sich so aufführen, wie früher Beamte des Salzamtes und Dinge auf die lange Bank schieben. Das darf ebenso nicht sein.“
Der ÖRAK fordert daher sowohl von Politik als auch von Seiten der Behörden sich stärker an den Rechten der BürgerInnen zu orientieren...