Am 11. September wollen Sozialministerium und VertreterInnen von Behindertenorganisationen über die UN-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderung sprechen. Der Grund: Wie der Verein BIZEPS aufdeckte, arbeiteten Länder und Bund bis dato an einer Zielvereinbarung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention – jedoch ohne die Einbindung von Betroffenen oder VertreterInnen von Behindertenorganisationen. Doch genau das widerspreche der UN-Richtlinie, die es dabei umzusetzen gilt, weiß Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben:
„Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und muss sie umsetzen. Wir mussten im Frühjahr dieses Jahres entdecken, dass ohne unsere Einbindung versucht wird, über unsere Köpfe hinweg Minimal-Standards im Bereich Zusammenarbeit, Bund und Länder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu etablieren. Das hat natürlich keine Zustimmung von uns erhalten, weil ein wichtiges Konzept der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Partizipation. Das heißt die Einbindung jener, die es betrifft. Selbstbestimmtes Leben ist nur dann möglich, wenn die Bauordnungen die Barrierefreiheit vorschreiben und auch wirklich durchsetzbar machen. Aber – das ist auch in einem so kleinem Land wie Österreich wichtig – es kann nicht nicht sein, dass die Barrierefreiheit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Diese Situation haben wir derzeit und das muss sich ändern.“
Eine Vereinheitlichung der Bauordnungen in puncto Barrierefreiheit hätte durch die Richtlinie vier des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB Richtlinie) erzielt werden können...