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"Entwurf zur Tierversuchsverordnung verfassungswidrig": Kriterienkatalog hinausgeschmissenes Geld

04.11.2015

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Tierschützer, Arbeiterkammer und Vertreter der Wissenschaft kritisieren den jüngst vom Wissenschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer neuen Tierversuchsverordnung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz. Streitfrage ist dabei vor allem der Kriterienkatalog, nach dem Tierversuche genehmigt oder verboten werden. Das Gesetz sieht vor, dass hier Schaden und Nutzen eines Tierversuches beurteilt werden, um feststellen zu können, ob er zugelassen werden soll. Laut Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken ist das mit den im Verordnungsentwurf vorgesehenen Mitteln nicht möglich:

„Der Entwurf des Wissenschaftsministerium sieht zum Beispiel für die Evaluierung des Schadens eine einzige Frage vor. Haben die Tiere wenig, mittel, oder viel gelitten? Aus. Der wissenschaftliche Katalog sieht eine ganze Reihe von verschiedenen differenzierten Fragestellungen vor. Nicht nur: Wie viel haben sie gelitten, sondern auch: Prozentsatz der Tiere, Tierart, aber auch die Frage: Haben sie etwas unternommen um dieses Leid zu reduzieren? Haben sie Anästhesie gegeben? Haben sie die Tiere vor Ende des Versuches getötet, weil sie so sehr gelitten haben? Haben sie geschaut, dass die Tiere nachher in Pflege kommen? In der Fragestellung des Wissenschaftsministeriums gibt es nur die Fragen: Wie viel Nutzen? Gering, mittel, hoch. Wie viel Schaden? Gering, mittel, hoch. Dann ist das Thema erledigt und jeder Tierversuch darf stattfinden.“

Die Beurteilung dieser beiden Fragen obliegt laut Balluch einem einzigen, nicht gesondert ausgebildeten Beamten der jeweiligen Landesregierung, oder des Wissenschaftsministeriums. Balluch kritisiert weiters, dass der vorliegende Entwurf nicht zwischen dem Nutzen, den ein Tierversuch zur Herstellung eines Ebola-Impfstoffes- und einem, der zur Leistungssteigerung bei Legebatteriehühnern gemacht wird, unterscheidet...

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