Der ehemalige Vorstand der Meinl Bank, Peter Weinzierl, gibt in einer heutigen Pressekonferenz seine neue Funktion als Aufsichtsrat in der Bank bekannt. Nach dem die Finanzmarktaufsicht (FMA) in einem langen Streit mit der Meinl Bank Weinzierl wegen Unzuverlässigkeit als Vorstand abberufen wollte, gab dieser vergangenen Donnerstag seinen Rücktritt bekannt. Und das obwohl das Bundesverwaltungsgericht jenen Bescheid bereits zum zweiten Mal aufgehoben und retourniert hat. Manfred Ketzer, Weinzierls Anwalt, zu den Kritikpunkten des Bundesverwaltungsgerichts:
„Ich habe in diesem Beschluss viele Ansatzpunkte gelesen auf Grund derer das Bundesverwaltungsgericht sagt, dass der Bescheid aufzuheben ist. Der Hauptmangel ist, dass sich die FMA mit vielen Sachverhaltspunkten nicht auseinander gesetzt hat. Man hört immer wieder, dass Verfahren gegen die FMA nur auf Grund von Verfahrensfehler geführt werden. Wenn man sich aber ansieht, um was für Verfahrensfehler es sich dabei handelt, kommt einem das Grausen: Da werden Parteirechte mit Füßen getreten und es heißt, es sei nur ein Verfahrensfehler. Es werden gewisse entlastende Umstände nicht bewertet und es ist nur ein Verfahrensfehler. Es sind keine leichten Verstöße, sondern ein grobes Hinwegsehen von zentralen Argumenten, die die Meinl Bank auf den Tisch gelegt hat und die FMA schlichtweg nicht würdigen möchte.“
Weinzierl will es daher auch nicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgericht beruhen lassen und kündigt weitere rechtliche Schritte an...