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„Ein Meilenstein in unserem Wertewandel“: BM Karmasin stellt Reform des Kinderbetreuungsgeldes vor

08.01.2016

© BMFJ/Aigner

Die größte Reform des Kindergeldes seit 14 Jahren steht bevor. Familienministerin Dr. Sophie Karmasin möchte die vier verschiedenen existierenden Modelle in einem einzigen Modell zusammenfassen und dabei bevorzugt die Partnerschaft der Eltern fördern und steigern. Das Kinderbetreuungsgeld wird dafür ein jährliches Finanzvolumen von 1,1 Milliarden Euro erhalten, sowie werden diverse weitere Maßnahmen im Gesetzesentwurf verankert. Mit der Reform soll die Bezugszeit des Kindergeldes in Länge und Höhe flexibel gestaltet werden. Der Höchstbetrag der möglichen Förderung wird auf 16.449 Euro angehoben. Die bisherigen vier Pauschalvarianten des Kindergeldes verschmelzen in einem Kindergeld-Konto, aus dem dieser Maximalbetrag ausgezahlt wird. Die mögliche Bezugsdauer liegt nun zwischen 365 und 851 Tagen für eine Person, beziehungsweise bei 456 bis 1063 Tagen für beide Eltern zusammen, sodass Familien nun ganz individuell die für sie angemessene Kinderbetreuungsgeldvariante auswählen können. Familienministerin Dr. Sophie Karmasin:

„Es ist natürlich einfacher und transparenter für die Familien. Es geht jetzt nicht mehr darum vier Varianten miteinander zu vergleichen und auszurechnen, was im Endeffekt jetzt mehr oder weniger bringt. Es gibt jetzt einen Betrag, der unter bestimmten Vorrausetzungen maximal 16.449 Euro beinhaltet. Der kann individuell und flexibel auf Tagesbasis aufgeteilt werden. Das ist erst der Anfang.“

Die Reform sei nötig, um aufwendige und komplizierte Strukturen aufzubrechen, denn so unterschieden sich die bisher möglichen vier Pauschalvarianten des Kindergeldes nicht nur in der jeweils starren Bezugszeit, sondern auch in der letztendlich vergebenen Summe...

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