Datenschützer, Rechtsanwälte und Journalisten üben gemeinsam harsche Kritik am Entwurf zum neuen Staatsschutzgesetz und warnen vor einem massiven Ausbau des Überwachungsstaates. Unterstützt werden die Interessenvertreter von bisher 25.000 Unterzeichnern einer Petition der AKVorrat. Deren Obmann, Christof Tschohl, bemängelt, dass die Regierung bislang in keinem der Hauptkritikpunkte am Gesetzesentwurf substantielle Änderungen vorgenommen habe. Das Gesetz soll noch Ende Jänner im Parlament beschlossen werden. Tschohl warnt vor dem weiteren Ausbau von Überwachungsbefugnissen:
„Bei all diesen neuen Befugnissen, die hier vorgeschlagen werden, wird nicht argumentiert, warum wir sie brauchen. Die Anschläge in Paris, kurz vor Weihnachten, konnten nicht verhindert werden, obwohl es dort Vorratsdatenspeicherung gibt - obwohl es dort massive Überwachungsbefugnisse von Polizei und Geheimdiensten gibt. Trotzdem wird ständig behauptet, dass wir neue Befugnisse brauchen. Wenn wir in der konkreten Debatte um diese Befugnisse etwas fordern, wird das nie substantiell, sondern rein emotional abgewiegelt.“
Zentraler Kritikpunkt ist das Fehlen einer wirksamen richterlichen Kontrolle. Anstatt eines ordentlichen Gerichts sollen Überwachungsmaßnahmen für ein halbes Jahr im voraus von pensionierten Richtern oder Staatsanwälten, den sogenannten Rechtsschutzbeauftragten, genehmigt werden. Eine Vorgangsweise, die bei Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltkammertags, die Alarmglocken aufschrillen lässt:
„Warum hat der Gesetzgeber solch eine Angst eine richterliche Kontrolle einzuführen? Das gibt uns Rechtsanwälten sehr zu denken...