Anlässlich der in der kommenden Woche stattfindenden 12. Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen TTIP, fordert Greenpeace von den KandidatInnen der österreichischen Bundespräsidentschaftswahl ihre Positionen offenzulegen. Die KandidatInnen sollen klarstellen, ob sie von ihrem Vetorecht Gebrauch machen würden. Der Bundespräsident habe bei Staatsverträgen wie TTIP oder CETA schließlich das Letztentscheidungsrecht, so der Verfassungsjurist Heinz Mayer:
"Der Bundespräsident ist dafür zuständig, Staatsverträge abzuschließen. Er vertritt die Republik nach außen – das ist eine verfassungsrechtliche Kompetenz. Bei bestimmten Staatsverträgen, nämlich gesetzesändernden, gesetzesergänzenden oder politischen Staatsverträgen braucht er neben einem Vorschlag der Bundesregierung auch die Genehmigung des Nationalrats. Wenn das alles vorliegt, dann kann er den Staatsvertrag abschließen. Er ist aber rechtlich nicht verpflichtet, ihn abzuschließen."
Rund 70 Prozent der ÖsterreicherInnen haben laut Eurobarometer-Umfrage eine kritische Haltung zu TTIP, somit sei die Politik den WählerInnen gegenüber in der Pflicht. Beide Freihandelspakete enthalten laut Greenpeace demokratiepolitisch höchst bedenkliche Elemente, so der der Geschäftsführer von Greenpeace in Zentral- und Osteuropa, Alexander Egit:
„Die Hauptprobleme bei TTIP und CETA sind, dass einerseits Absenkung von Standards drohen. Zum Beispiel, was das Thema Lebensmittelsicherheit betrifft, Gentechnik oder das Thema Pestizide und Pestizideinsatz. Auf der anderen Seite gibt es demokratiepolitische Probleme. Zum Beispiel, dass es in Zukunft die Möglichkeit geben würde, dass ausländische Konzerne Sonderklagerechte gegen die Republik Österreich hätten, die sie auch durchsetzen können...