Die österreichische Bundesregierung hält an der Einhaltung der Asylobergrenze von 37.500 Anträgen pro Jahr fest. Ein im Rahmen des Bund-Ländergipfels im Januar 2016 in Auftrag gegebenes Gutachten soll die Rechtsgrundlage der verschärften Maßnahmen bestätigen. Der Fokus des Gutachtens liegt auf zwei Kernfragen. Zum einen soll das Gutachten die Rechtmäßigkeit einer Asyl-Obergrenze klären. Diese soll dafür sorgen, die österreichischen Systeme nicht zu überlasten. Zum Zweiten soll geklärt werden, ob Österreich innerstaatliche Regelungen aufstellen kann, um diese Obergrenze einzuhalten beziehungsweise erst gar nicht zu erreichen. Beide Antworten lassen sich mit einem klaren „Ja" beantworten, so Innenministerin Johanna Mikl-Leitner:
„Das Gutachten lässt sich auf drei Eckpunkte zusammenfassen. Zum Ersten: Österreich ist nicht verpflichtet, alle Asylanträge zuzulassen. Punkt zwei, Österreich kann vom EU-Sekundärrecht Abstand nehmen, wenn die Gefahr besteht, dass die öffentliche Sicherheit und innere Sicherheit gefährdet ist. Zum dritten ist es möglich, dass Migranten, die in Österreich einen Asylantrag stellen, zurückgewiesen werden."
Das generell geltende Völkerrecht garantiert kein Recht auf Asyl, so der Konsens der Gutachter. Unionsrechtlich ist Österreich dazu verpflichtet, jeden Antrag auf internationalen Schutz, der in seinem Hoheitsgebiet erstmals gestellt wird, zu prüfen. Führt diese unionsrechtliche Prüfpflicht aber zu einer Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit, kann Österreich von dieser Prüfpflicht auch abweichen, so die Expertenmeinung, die noch nicht vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Derzeit sind die Asylantragszahlen in Österreich zwar leicht rückläufig, jedoch sind erneute Zuströme über neue Routen zu erwarten...