Zum Tag der Inklusion am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen, fordert die Lebenshilfe Österreich, dass Personen mit intellektueller und körperlicher Beeinträchtigung künftig mehr Rechte für ein selbstbestimmtes Wohnen in Österreich zugesprochen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es laut dem Generalsekretär der Lebenshilfe, Albert Brandstätter, nationaler Richtlinien sowie eines Leitfaden zum Aufbau gemeindenaher Wohnmöglichkeiten.
Vor allem auf quantitativer Ebene müssen solche Einrichtungen – in Sozialarbeiterkreisen auch Settings genannt – weiter ausgebaut werden. Ohne finanzielle Unterstützung des Bundes würden diese Vorhaben schwer zu realisieren sein, wie Brandstätter klarstellt:
„Um das alles zu machen, braucht es zunächst einmal Anfangsinvestments. Wir behaupten nicht, dass es billiger werden wird, wenn man Einzel-Settings macht. Aber internationale Studien zeigen auch, dass es nicht wirklich teurer wird. Aber es braucht eine Anschubfinanzierung. Und es braucht dann auch noch die Rechtsansprüche für behinderte Menschen, dass sie dann auch wirklich in Einzel- oder Kleingruppen-Settings einziehen können. Das heißt es braucht gute Finanzierungen und es braucht auch eine gute Forschung und Auswertung. Wir haben in Österreich kaum Daten zum selbstbestimmten Wohnen und keine gute Begleitforschung."
Der 19. Artikel der UN-Behindertenrechts-Konvention fordert die gleichen Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen und spricht sehr konkret über das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft. Um sich diesem Artikel in Österreich schrittweise anzunähern, ortet Manfred Pallinger vom Sozialministerium in vielen verschiedenen Bereichen Aufholbedarf, um eine adäquate Integration von Personen mit Beeinträchtigungen ins Gemeindeleben garantieren zu können:
„Einer der formulierten Bedürfnisse ist einerseits die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Zusammenhang mit Deinstitutionalisierung und Barrierefreiheit...