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Reisefrust statt Reiselust: "Wiener Liste" berät bei Reiseentschädigungsforderungen

15.06.2016

hpgruesen / pixabay

Viele Österreicher schwören auf Pauschalreisen. Gerade in der Sommersaison bieten solche Reisen aber auch großes Frustrationspotenzial für den Konsumenten: Mängel bei Hotel und Essen, nicht eingehaltene Reiseversprechungen und vieles mehr. Hier ist das Reiserecht gefragt, um eventuelle Entschädigungszahlungen zu fordern. Die „Wiener Liste" ist eine Entscheidungssammlung für Reisepreisminderung, die nun in die dritte Auflage geht. Reiserechtsspezialist Dr. Eike Lindinger:

„Die Wiener Liste ist eine Zusammenstellung von reiserechtlichen Entscheidungen, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben, wo einzelne Mängel alphabetisch und chronologisch geordnet ausgewiesen sind. Da steht nicht nur unter dem Stichwort Lärm 'Bei Lärm gibt es bis zu 20 Prozent' sondern es sind unterschiedliche Sachverhaltskonstellationen abgebildet und sich daraus ergebende unterschiedliche Prozentsätze. Mit dieser Wiener Liste kann der Anwender oder der Leser seine eigene Beschwerde - oder derjenige, der eine Beschwerde bearbeitet -  einordnen und sagen, so viel Prozent kann es geben, oder das mag zwar eine reiserechtliche Unannehmlichkeit sein, erreicht aber nicht die Qualität eines reiserechtlichen Mangels und daher null Prozent."

In der „Wiener Liste" listet Dr. Lindinger zu jedem konkreten Mangel-Sachverhalt den Prozentsatz der Preisminderung und die Fundstelle aus der Rechtssprechung. Hierbei handelt es sich um konkrete Einzelfallentscheidungen aus der Judikatur des Bezirksgerichtes für Handelsachen Wien beziehungsweise des Handelsgerichts Wien. Generell handelt es sich bei den Konsumentenbeschwerden in erster Linie um nicht eingehaltene Versprechen in den Reiseangeboten:

„In der Regel geht es um Abweichungen von dem, was zugesagt worden ist...

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