Konsumentenschutzminster Alois Stöger hat heute Bilanz über das erste Halbjahr des neuen Schlichtungsstellen-Systems gezogen. Es war noch von seinem Vorgänger Rudolf Hundstorfer implementiert worden. Acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen decken nunmehr Vertragsstreitigkeiten mit Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen ab. KonsumentInnen können sich, anstatt gleich den Rechtsweg einzuschlagen, kostenlos an die jeweils zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese formuliert einen Vorschlag zur Beilegung der Streitigkeiten, der dann beiden Konfliktparteien vorgelegt wird. Maria Reifenstein, zuständige Sektionschefin im Konsumentschutzministerium, mit einem ersten Tätigkeitsbericht:
„Im ersten Halbjahr gab es insgesamt knapp 3.500 Anträge. Davon sind bereits knapp 3000 schon erledigt worden. Auch die Raschheit macht einen großen Unterschied zum Gerichtsverfahren aus. Das Gesetz gibt vor, dass das Verfahren längstens 90 Tage dauern darf. Die tatsächliche Verfahrensdauer hat im ersten Halbjahr im Schnitt 33 Tage betragen, liegt also weit darunter. Bei vier der acht Schlichtungsstellen besteht der Grundsatz der Freiwilligkeit. Unternehmen können also auch grundlos sagen: Nein, ich möchte nicht am Verfahren teilnehmen. Wenn man alle acht Schlichtungsstellen heranzieht, gibt es eine Teilnahmequote von 91 Prozent. Wenn man nur jene heranzieht, die eine freiwillige Teilnahme vorsehen, dann sind es immerhin auch noch 70 Prozent. Was die Einigung betrifft, so haben wir eine Quote von 63 Prozent in den abgeschlossenen Fällen.“
Das Konsumentenschutzministerium überwacht als zentrale Stelle die Tätigkeit der Schlichtungsstellen. Sieben der acht Stellen haben spezifische Tätigkeitsfelder, wie den Energiemarkt oder den Bankensektor...