Der neu gewählte Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Ibrahim Olgun, sieht sich seit seiner Wahl im Juni massiver Kritik aus den eigenen Reihen und einer Wahlanfechtung ausgesetzt. Der IGGiÖ gehören alle Anhänger des Islams an, die in der Republik Österreich ihren Aufenthalt haben. Dies sind hierzulande rund 500.000 Mitglieder. Der 28-jährige türkischstämmige Theologe Olgun trat die Nachfolge des bisherigen Oberhauptes Fuat Sanaç an, der sich aufgrund wachsender Kritik innerhalb der Gemeinschaft nicht mehr der Wahl gestellt hatte. Kurz danach folgte eine Wahlanfechtung der Arabischen Kultusgemeinde und der Kultusgemeinde Multikulturelle Moscheeeinrichtungen – beides Teilorganisationen der IGGiÖ – beim Bundeskanzleramt sowie eine Anrufung des Schiedsgerichts der IGGiÖ. Als Grund für die Anfechtung wurde angeführt, dass sowohl der Wahl des Präsidenten als auch jener des Obersten Rates eine geänderte und von den zuständigen Gremien nicht genehmigte Verfassung zugrunde lag. Unter anderem sei bei dieser Verfassungsänderung die Ethnienobergrenze gestrichen worden, die garantieren sollte, dass keine Nationalität in den Gremien und Organen der Glaubensgemeinschaft über 50 Prozent dominiert. Nicht zuletzt aufgrund dieser Verfassungsänderungen sieht man die Wahl Olguns sowohl bei der Arabischen Kultusgemeinde als auch bei der Kultusgemeinde Multikulturelle Moscheeeinrichtungen als nicht verfassungsmäßig an, erklärt Norbert Haslhofer, Rechtsanwalt der Kultusgemeinde Multikulturelle Moscheeeinrichtungen:
„Aus Sicht meiner Mandanten ist es bei der Wahl am 19. Juni zum Präsidenten und zum Obersten Rat sowie auch schon bei der Einführung der neuen Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zu verschiedenen Rechtswidrigkeiten gekommen...