Bei zwei Drittel der Lebensversicherungen, die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Zuge einer Sammelaktion bislang geprüft wurden, sind die KundInnen fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden. Dies könnte dazu führen, dass diese KundInnen - auch nachträglich - von ihren Versicherungsverträgen zurücktreten können. Wie der VKI vorrechnet, ist ein solcher Rücktritt oft mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen für die KonsumentInnen verbunden. Die Zahl der Betroffenen könnte sehr groß sein, erklärt Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im VKI. Sie wünscht sich noch regere Teilnahme:
„Wir haben rund 1300 Teilnehmer gesammelt. Das ist noch eine recht bescheidene Zahl, wenn man berücksichtigt, wieviele Lebensversicherungsveträge abgeschlossen werden. Zumindest kann man sagen, dass hier wahrscheinlich Millionen von Verträgen betroffen sein werden, bei denen unter Umständen ein Rücktritt möglich und auch wirtschaftlich sinnvoll wäre. Diese Teilnehmerzahlen zeigen sehr schön, dass das Problem - kapitalbindende Lebensversicherungen und die Möglichkeit des Rücktritts - bei den Leuten noch überhaupt nicht angekommen ist.“
Konkret könnte aus der fehlerhaften Rücktrittsbelehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht erwachsen. Urteile des Europäischen Gerichtshofes, sowie deutscher Gerichte, weisen in diese Richtung. Der Rechtsanwalt Alexander Klauser verweist auf eine erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, vom 02. September 2015, in dieser Sache. In der ersten Instanz wurde die VKI-Klage noch vom Gericht abgewiesen, danach aber wendete sich das Blatt. Klauser:
„Schon das Berufungsgericht hat sich, aufbauend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der Meinung der klagenden Partei angeschlossen und gesagt: Eine fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht ist einer gänzlich fehlenden Belehrung über das Rücktrittsrecht gleichzusetzen...