Neue Projekte im Sektor der Windkraft könnten 2,5 Prozent der österreichischen Stromversorgung sichern, befinden sich derzeit aber noch in der Warteschlange – darauf weist die IG Windkraft hin. Dafür verantwortlich sieht sie die derzeitige Gesetzeslage, die bestehende Projekte bremst und dadurch deren Umsetzung gefährdet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Windkraft werden vom Ökostromgesetz vorgegeben, das 2012 in Kraft trat. Laut Vertretern der IG Windkraft bedarf es daher einer Gesetzesnovelle, um insgesamt 230 baureife Projekte schneller umsetzen zu können. Reinhard Schanda, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Firmenbeirats der IG Windkraft, erklärt das Problem folgendermaßen:
„Wie wird das in der Zukunft aussehen? Es gibt derzeit zirka 230 baureife Windkraftanlagen. Nach der Berechnung der IG Windkraft werden wir 63 Anlagen bauen können. Das heißt, einen sehr großen Teil der baureifen Anlagen können wir nicht bauen. Diese Investition und Errichtungsinvestitionen müssen daher in die Zukunft verschoben werden. Aber das Problem ist auch, dass das Gesetz sagt, dass diese Warteschlage bis eine Anlage gebaut werden darf, maximal drei Jahre betragen darf. Wenn wir aber 230 Anlagen haben und im Durchschnitt der nächsten Jahre nur 50 bauen können, dann verfällt ein großer Teil dieser Projekte, die in der Warteschlange stehen. Diese Warteschlange reicht derzeit bereits bis zum Jahr 2020.“
Obwohl die Anzahl der Windkraftanlagen in den Vorjahren stetig gestiegen ist, verzeichnen die Vertreter des Sektors nun einen Abfall. Während 2014 noch 142 neue Anlagen gebaut wurden, waren es 2015 nur noch 108. Ein Ausbau der Windkraftanlagen bringt laut IG Windkraft, neben Impulsen für die Wirtschaft, auch rund 4200 Arbeitsplätze...