Nach dem Fiasko um die Wiederholung des zweiten Wahlganges zur Bundespräsidentenwahl und der Verschiebung des Wiederholungstermins auf den 04. Dezember, melden sich nun ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka und ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl mit sieben Vorschlägen zur Wahlrechtsreform zu Wort. Dass es im kommenden Jahr zu einer umfassenden Reform des Wahlrechts kommen soll, darüber sind sich alle sechs Parlamentsparteien bereits einig. Reinhold Lopatka darüber, was die Ziele dieser Reform aus Sicht der ÖVP sein sollten:
„Einerseits müssen wir alles tun, um dem Wähler die Wahl zu erleichtern. Formale Vorgänge können hier sehr wohl einen Beitrag dazu leisten, die Wahlbeteiligung zu heben. Das zweite: Nach dieser Verunsicherung, die jetzt bei den Wählerinnen und Wählern da war, müssen wir alles tun, damit Wahlen in Zukunft, was mögliche Anfechtungsgründe betrifft, sicherer werden und dass Anfechtungsgründe wegfallen.“
So will die ÖVP etwa ein zentrales Wählerregister einführen. Dadurch könne laut Lopatka einerseits sichergestellt werden, dass einzelne WählerInnen nicht mehrfach ihre Stimme abgeben können. Andererseits würde dieses Register ermöglichen, dass WählerInnen in jedem Wahllokal in ganz Österreich ihre Stimmen abgeben können. Ein zweiter Vorschlag betrifft das so genannte E-Voting, also die elektronische Stimmabgabe. Hier sieht Lopatka großes Potential, wieder mehr Auslands-ÖsterreicherInnen dazu zu bewegen, an Wahlen teilzunehmen:
„Wir haben rund 400.000 Auslands-Österreicher. Davon sind nicht einmal 50.000 hier bei uns in der Wählerevidenz eingetragen, um überhaupt einmal theoretisch an der Wahl teilnehmen können...