Die europäischen Naturschutzregelungen Fauna-Flora-Habitat-Linie sowie die Vogelschutzrichtlinie sind Grundlage für die Einrichtung eines Natura 2000-Schutzgebietes innerhalb der Europäischen Union. Der Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In Österreich gibt es mittlerweile mehr als 270 solcher Natura 2000-Gebieten. Allerdings zählt Österreich hinsichtlich der Ausweisung neuer Gebiete oder Naturschutzprojekte schon seit Jahren zu den Schlusslichtern der Europäischen Union. Ein Grund dafür ist eine gewisse Befangenheit, dass neue Schutzgebietausweisungen etwa wirtschaftliche Benachteiligungen für die Region nach sich ziehen könnten. Um diese Vorurteile auszuräumen, beauftragte daher der Umweltdachverband – im Rahmen des von EU und Bund geförderten Gemeinschaftsprojektes „gREen.watch" – die Technische Universität Wien, den Zusammenhang zwischen Natura 2000-Gebieten und Wirtschaft in einer umfassenden Studie zu erforschen. Michael Getzner, Leiter des Departments für Raumplanung an der TU Wien, bestätigt anhand der Studie, dass sich keine signifikanten negativen Auswirkungen von Natura 2000 auf die Regionalwirtschaft erkennen lassen:
„Es lässt sich grundsätzlich sagen, dass die regionale Entwicklung natürlich – und das ist eine mehr oder weniger logische Schlussfolgerung – primär von der Struktur der Gemeinde selbst abhängt. Also von der Bevölkerungsstruktur, von der Wirtschaftsstruktur, von der Lage und von der Erreichbarkeit. Hier spielt Natura 2000 – ganz allgemein gesprochen – keine Rolle für die regionale Entwicklung. Es gibt Ausnahmen im Bereich der Landwirtschaft. Also hier lässt sich erkennen, dass beispielsweise landwirtschaftliche Förderungen, die von der Europäischen Union kommen, in Natura 2000-Gebieten durchaus höher sind als in solchen, die keines sind...