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10 Jahre EHE OHNE GRENZEN: Fremdenrechtsgesetz behindert binationale Paare in Österreich

20.10.2016

Unsplash / Pixabay

Das in Österreich geltende Fremdenrechtsgesetz erschwert das Zusammenleben und die Familiengründung binationaler Paare hierzulande nach wie vor erheblich. Binational bedeutet hier, dass eine österreichische Person mit einer Person aus einem sogenannten Drittstaat, also keinem EU-Staat, liiert ist. Österreich hat in den Bereichen politische Teilhabe, Einbürgerungen und Familienzusammenführung großen Nachholbedarf, wie der „Migrant Integration Policy Index“ (MIPEX) aus dem Vorjahr belegt. Hier rangiert Österreich lediglich auf dem 31. Platz. Möchten sich bereits verheiratete binationale Paare in Österreich niederlassen, führt dies oftmals zu Problemen. Um die notwendigen Dokumente dafür zu erhalten, müssten die ausländischen Partner und Partnerinnen zurück in ihr Herkunftsland. Die Beraterin der Beratungsorganisation EHE OHNE GRENZEN, Brigitte Obiekwe-Herdin, erklärt, warum das gefährlich sein kann:

 „Die Problematik beginnt dann bei der Antragsstellung für die Niederlassung, die prinzipiell im Ausland zu tun ist. So stellt sich das der Gesetzgeber vor. Da gibt es dann oft die ersten Schwierigkeiten. Es sind Länder, die weit weg sind, wenn die Partner schon da sind. Es werden zunehmend öfter Länder, in denen Krieg geführt wird, wo es ganz schlimm ist, und wo man auch schwer raten kann, es aber muss, dass die Partner wieder in diese Länder zurückgehen, um sich zum Beispiel Dokumente zu beschaffen.“

Die Initiative EHE OHNE GRENZEN berät seit dem Jahr 2006, also seit dem Inkfrafttreten des Fremdenrechtsgesetz, betroffene Paare und Einzelpersonen und kämpft für die Gleichstellung binationaler mit österreichischen Paaren. Seit es die Initiative gibt, hat sich die Situation in Österreich allerdings nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert, wie Margarete Gibba, Obfrau von EHE OHNE GRENZEN, erklärt...

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