Das Bestbieterprinzip bei Bauvergaben funktioniert, fördert die Qualität in der Branche und soll nun in seinen Kriterien erweitert werden – das ist die Bilanz der ASFiNAG, die mit der Aktion Abstand vom Niedrigpreisprinzip nehmen will. Das Bestbieterprinzip ist mit September 2015 in Kraft getreten und gilt für Bauausschreibungen über einer Million Euro. Es erlaubt Unternehmen einen höheren Preis anzuschlagen, sofern sie eines oder mehrere der 18 von der ASFiNAG ausgeschriebenen Kriterien erfüllen. Bisher wurden so 98 Vergabeverfahren im Umfang von 720 Millionen Euro durchgeführt. Ab 1. Jänner 2017 soll der Katalog an Qualitätskriterien auf 31 aufgestockt werden wie Alois Schedl, Vorstandsdirektor der ASFiNAG, versichert. Er erklärt die Vergabepolitik im Detail:
„Der eingeschlagene Weg funktioniert. Seit September 2015 wenden wir das erweiterte Bestbieterkriterium an, das in einem internen Katalog 18 Kriterien umfasst. Bei jedem Projekt muss dann entschieden werden, welche Kriterien angewandt werden und wie sie gewichtet werden. Es geht insgesamt um eine Preisgewichtung, die wir derzeit auf drei bis zehn Prozent beschränkt haben. Zehn Prozent heißt: Es kann ein Unternehmen um zehn Prozent teurer sein und trotzdem den Auftrag erhalten, wenn die Qualitätskriterien alle erfüllt werden. Das ist ganz wichtig und wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht, wie man am Beispiel der Hochstraße Inzersdorf sieht. Es gibt noch andere erfolgreiche Beispiele und deswegen haben wir uns entschlossen, diese Kriterien jetzt auszuweiten.“
Bisherige Kriterien bevorzugen Unternehmen, die etwa eine längere Gewährleistung bieten, einen hohen Facharbeiteranteil aufweisen oder qualitativ hochwertig und innovativ bauen...