All-In Verträge rechnen sich für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich nicht – zu diesem Ergebnis kommt die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) aufgrund der Auswertung ihres im letzten Jahres gestarteten All-In Rechners. Dieses Online-Tool bietet für Menschen in All-In Verträgen einen Überblick, ob sie nicht womöglich durch einen solchen Vertrag eigentlich zu gering entlohnt werden. All-In Verträge beinhalten ein ausgewiesenes Grundgehalt und eine zusätzliche Überzahlung, welche anfallende Mehrarbeitszeit und Überstunden sowie weitere Spesen oder ähnliches beinhaltet. Bei diesen Verträgen bleibt jedoch intransparent wie viel jeweils im Einzelnen abgegolten wird und ob die Überzahlung tatsächlich der geleisteten Arbeit entspricht. Die Auswertung von 35.000 Zugriffen auf den Rechner liefert hier ein eindeutiges Ergebnis, sagt Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp:
„Wir haben jetzt ein Jahr den All-In Rechner, haben 35.000 Anfragen ausgewertet und die klare Aussage ist: All-In rechnet sich nicht. Das liegt daran, dass sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weit mehr an Arbeitsleistung erbringen als tatsächlich durch den All-In Betrag abgedeckt ist. Die Schwierigkeit ist, dass leider auch viele glauben, dass man mit dem All-In Vertrag das Arbeitszeitgesetz und den Kollektivvertrag außer Kraft setzt. Das ist aber nicht der Fall. Sowohl Arbeitszeitgesetz als auch Kollektivvertrag gelten auch bei All-In Verträgen.“
Über 40 Prozent der durch den All-In Rechner Befragten lagen bei fünf bis zehn Stunden über der Normalarbeitszeit. Dementsprechend können von der Pauschale nicht abgedeckte Mehrleistungen – trotz All-In Vertrag – eingefordert werden...