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Besserer Schutz für Kunden von Immobilienmaklern: Gesetzliche Versicherung schützt vor Veruntreuung

15.02.2017

pixabay.com

Ein neuer Versicherungsschutz sichert KundInnen von Immobilientreuhändern in Österreich ab sofort von etwaigen finanziellen Schäden wie Veruntreuung ab – das wurde vom Fachverband der Immobilientreuhänder heute, Mittwoch, im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet. Abgedeckt werden von der seit 1. Jänner 2017 in Kraft getretenen Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung erstmalig, neben fahrlässigen Handlungen durch MaklerInnen, auch technische Gebrechen oder Schäden durch Cybercrime-Attacken in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro. Die Maßnahme soll also dem Schutz der KundInnen dienen, wie Georg Edlauer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKÖ, erklärt:

„Ich freue mich berichten zu dürfen, dass wir es seit dem 1. Jänner 2017 geschafft haben, eine zusätzliche Versicherung, die sogenannte ‚Vertrauensschadenversicherung‘, zu etablieren und diese verpflichtend für alle Immobilienverwalter mit aufrechter Gewerbeberechtigung zu verankern. Das ist also jetzt der Stand. Wir haben eine Vollkaskoversicherung, einen Rundum-Schutz für unsere Kunden, und zwar für was auch immer ein Schaden entstehen kann. Ob das jetzt ein technisches Gebrechen ist, Vorsatz, leichte oder grobe Fahrlässigkeit – jeder Schaden ist jetzt durch diese Kombination der bisherigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der neuen Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt.“

Durchgesetzt wurde das neue Sicherungssystem vom Fachverband der Immobilientreuhänder. Während KundInnen nun besser finanziell geschützt sind, werden MaklerInnen oder deren MitarbeiterInnen, die sich etwas zu Schulden kommen lassen, weiterhing straf- oder zivilrechtlich belangt...

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