Die Ärztekammer Niederösterreich hat mit seinem Volksbegehren „SOS Medizin“ derzeit 26.811 Unterstützungserklärungen gesammelt und somit dessen Einleitung erreicht – das verkündete die Kammer heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz. Das Volksbegehren setzt sich gegen geplante Änderungen im Gesundheitssystem ein, wie den Ersatz von Einzelordinationen durch zentrale Versorgungseinrichtungen oder die Streichung der Kostenerstattung beim Besuch von WahlärztInnen. Für die Einreichung eines Volksbegehrens im Nationalrat braucht es in Österreich die Unterstützung von einem Promille der Bevölkerung, also 8.401 Personen. Diese Grenze wurde mit den gesammelten Unterschriften überschritten. Im Nationalrat eingereicht wird das Anliegen von den Verantwortlichen nach der niederösterreichischen Ärztekammer-Wahl, die am 1. April 2017 stattfindet. Als Unterstützer des Volksbegehrens haben sich auch die Ärztekammern für Wien und Kärnten angeschlossen. Christoph Reisner, Präsident der Ärztekammer Niederösterreich, fasst die gemeinsamen Forderungen zusammen:
„Es sind vier Forderungen, die wir im Volksbegehren gestellt haben: Den Erhalt der medizinischen Versorgung durch niedergelassene Fachärzte und Allgemeinmediziner in Ordinationen oder Gruppenpraxen, keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, den Erhalt der Kostenrückerstattung bei Wahlärzten und ein eingeschränktes Dispensierrecht. Auf den letzten Punkt möchte ich besonders eingehen. Dieses eingeschränkte Dispensierrecht hat sehr viel Aufsehen insbesondere bei den Apothekern und der Apothekerkammer verursacht. Ich verstehe diese Aufregung eigentlich nicht. Unter einem eingeschränkten Dispensierrecht verstehe ich die Möglichkeit, im Einzelfall bei dringender sozialer oder medizinischer Indikation dem Patienten ein Medikament direkt auszuhändigen, anstatt eines Rezeptes...