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„Beraten statt strafen“: Mitterlehner will Arbeitnehmerschutz rasch praxistauglich reformieren

24.03.2017

©BMFWF | Georges Schneider

Überflüssige Meldepflichten müssen gestrichen werden, Beratung soll in Zukunft vor Strafe gehen und Widersprüche im Arbeitnehmerschutz müssen ausgeräumt werden. Zu diesem Schluss kommt Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach dem heutigen Reformgespräch zum Arbeitnehmerschutz. An dem Gespräch im Wirtschaftsministerium  waren neben dem Vizekanzler auch Sozialminister Alois Stöger, sowie VertreterInnen der Sozialpartner, ExpertInnen und betroffene UnternehmerInnen beteiligt. Mediale Aufmerksamkeit erlangte das Thema jüngst aufgrund eines öffentlich ausgetragenen Konflikts einer Wiener Unternehmerin mit dem Arbeitsinspektorat. Reinhold Mitterlehner:

„Das heutige Gespräch war auch deshalb notwendig, weil durch die konkreten Fälle in der Angelegenheit natürlich eine gewisse Publizität entstanden ist. Diese Publizität hat bewirkt, dass eine Unzahl an Unternehmen ihre konkreten Anregungen und Beschwerdefälle an uns geschickt haben. Das bedauerliche ist, dass fast in allen Fällen eine korrekte Vorgangsweise der entsprechenden Prüforgane festzustellen ist. Die Anhäufung zeigt uns aber, dass die Normen insgesamt zum Teil widersprüchlich sind. Dem Normunterworfenen, also dem Unternehmer, wird nicht der Eindruck vermittelt, dass dem Arbeitnehmerschutz genüge getan wird, sondern die Erfüllung der Normen zum Selbstzweck wird.“

Mitterlehner unterstreicht zwar die Wichtigkeit von Arbeitnehmerschutz, fordert aber eine rasche und praxistaugliche Reform der betreffenden Gesetze. So sollen Begehungen des Arbeitsinspektorats in Zukunft nach Möglichkeit angekündigt werden und Meldepflichten, etwa von „Beinahe-Unfällen“ bei denen niemand verletzt wurde, gestrichen werden...

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