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ArbeitnehmerInnen entgehen Millionen Euro: "Kurze Verfallszeiten im Arbeitsrecht sind sittenwidrig"

05.04.2017

skeeze / pixabay.com

Mehr als die Hälfte der Beratungen und fast drei Viertel der Vertretungen durch die Arbeiterkammer Oberösterreich haben mit Fragen von Lohn- und Gehaltsvorenthaltung zu tun. Dabei werden regelmäßig Verstöße seitens der Arbeitgeber aufgedeckt, doch das Einfordern der vorenthaltenen Ansprüche erweist sich als schwierig. Der Grund sind die Verfallsfristen, die im Vergleich mit den meisten Verjährungsfristen aus dem österreichischen Recht, äußerst kurz ausfallen. Dr. Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich, sieht hier ein grobes Ungleichgewicht:

"Es ist einfach nicht einzusehen, ich kann fünf Jahre lang Beiträge nachverrechnen, unter Umständen sogar sieben Jahre, ich kann nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz drei Jahre rückwirkend Verstöße auch sanktionieren, aber der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin selbst kann vielleicht nur drei Monate die Ansprüche rückwirkend geltend machen. Und dieser Schutz der kurzen Verfallsfristen verlockt natürlich unkorrekt vorzugehen."

Die AK und ÖGB Oberösterreich starteten deshalb im März 2014 eine Parlamentarische Bürgerinitiative und möchte mit zwei Forderungen das Ungleichgewicht aufheben. Damit Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen, genügt nicht nur eine Anpassung der Verfallszeiten, sondern der Dienstnehmer muss auch von seinem Unrecht in Kenntnis gesetzt werden, so Dr. Johann Kalliauer:

"Daher war unsere Initiative, einen eher unorthodoxen Weg als Arbeiterkammer Oberösterreich zu wählen, eine Bürgerinitiative zu starten und eine parlamentarische Behandlung dieser Probleme anzureißen. Eine Forderung war, Arbeitnehmer sollen verständigt werden sobald eine Beitragsnachverrechnung in einem Betrieb erfolgt...

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