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Primärversorgung in Gefahr: Neues Gesetz laut Ärztekammer noch lückenhaft

14.06.2017

CC0 Public Domain / pixabay.com

Hausarztpraxen werden bald mit einer neuen Regelung konfrontiert. Das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG), das die Primärversorgung regelt und in der breiten Bevölkerung auch Primärversorgungsgesetz genannt wird, befindet sich in der Begutachtung. Der Ausbau der Primärversorgungseinheiten steht im Vordergrund, um Spitäler zu entlasten und die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern. So sollen Hausärzte stärker mit Ärzten aus anderen Gesundheitsbereichen vernetzt sein und die medizinische Chancengleichheit bundesweit erhöht werden. Die derzeitige Situation auf diesem Gebiet lässt zu wünschen übrig, so Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer:

"Wir wissen, dass Österreich als Low Primary Health Care Land eingestuft wird. In Österreich sind nur etwa 15% der Ärztinnen und Ärzte für Primärversorgung zuständig. In High Primary Health Care Ländern sind das 30% bis 40% der dort Tätigen. Österreich hat hier einen gewaltigen Aufholbedarf und muss dafür sorgen, dass die Primärversorgung in Zukunft vielmehr dem gerecht wird, was sie per Definition ist, nämlich das Zusammenspiel aller der im Gesundwerdungs- und Gesunderhaltungsprozess eingebundenen Professionen, bis hin zur Einbindung der Nachbarschaftshilfe der Angehörigen und freiwilliger Beteiligter."

Die Relevanz der Thematik ist unumstritten und das GRUG soll in einer Sondersitzung des Nationalrates als Initiativantrag eingebracht und noch vor dem Sommer beschlossen werden. Die Österreichische Ärztekammer sieht darin einen Schnellschuss und die Gefahr, Bereiche zu regeln ohne sie aufgearbeitet zu haben, so Wechselberger:

"Das Problem ist erkannt, jeder weiß, hier muss etwas geschehen...

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