Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk bewertet die heute, Dienstag, von ihr präsentierte Gewerbeordnungsreform als insgesamt positiv und als finanzielle Entlastung für betroffene Betriebe. Die Gesetzesnovelle bringt eine Einigung mit den Sozialpartnern auf einen Mindestlohn für zumindest manche Berufsgruppen wie Friseure oder Gebäudereiniger. Dieser soll bis 2020 eingeführt, stetig evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Damit soll eine Überforderung der Branchen durch einen Anstieg des ausbezahlten Lohns vermieden werden, ebenso wie der Verlust von Arbeitsplätzen. In der Reform noch ausständig ist laut Bundessparte eine Flexibilisierung der Arbeitszeitenregelung. Diesbezüglich richteten die Spartenobleute einen heute in der APA veröffentlichten offenen Brief an die Sozialpartner, der dazu auffordert, an der Arbeitszeitenflexibilisierung und einer weiterführenden Mindestlohneinigung weiterzuarbeiten. Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, über die betrieblichen Herausforderungen des Mindestlohnes:
„Parallel zur Gewerbeordnung haben wir seitens der Bundessparte Gewerbe und Handwerk im vergangenen Frühjahr unsere Position hinsichtlich der Umsetzung eines Mindestlohnes mit 1.500 Euro und einer Flexibilisierung der Arbeitszeit sehr ausführlich dargelegt. Beim Mindestlohn sind nach Abschlüssen der Friseure, dem Kunststoffverarbeitungsgewerbe und den Gebäudereinigern, nach wie vor Branchen wie die Mode- und Bekleidungstechnik, Textilreiniger, Konditoren oder Floristen betroffen. Vor diesem Hintergrund bedeutet der Mindestlohn einen enormen finanziellen Rucksack für die Betriebe. Denn Lohn- und Gehaltssteigerungen von bis zu 30 Prozent in zweieinhalb Jahren abzuwickeln sind eine immense Herausforderung, die an der finanziellen Stabilität der Branchen natürlich nagt...