Die Arbeiterkammer kritisiert die österreichische Gesetzeslage in Bezug auf die sogenannten Smart-Meter. Das sind intelligente Strommessgeräte, die in Zukunft die alten analogen Stromzähler ersetzen sollen. Diese Smart-Meter zeichnen den Stromverbrauch viertelstündlich auf und übertragen die gewonnenen Daten an den Stromversorger. Die EU schreibt in einer Verordnung von 2009 vor, dass bis 2020 80 Prozent der Haushalte auf diese neuen Messgeräte umgerüstet werden müssen. Christoph Klein, Präsident der Arbeiterkammer Wien kritisiert die Art und Weise der Umsetzung dieser Richtlinie in Österreich:
„Österreich wollte in diesem Zusammenhang wieder einmal Musterschüler in der EU sein und hat gesagt: Wir schaffen bis 2019 nicht nur 80-, sondern 95 Prozent Abdeckung der Haushalte. Und das wird gesetzlich auch vorgeschrieben. Im selben Gesetz steht aber auch, dass die KonsumentInnen einen Anspruch haben zu sagen: Ich optiere gegen einen Smart-Meter, ich will das nicht in meinem Haushalt haben. Die Netzbetreiber haben diesen Wunsch der Verbraucher zu berücksichtigen. Damit hat der Gesetzgeber einen eigenartigen Widerspruch geschaffen. Zu sagen: Der Konsument, die Konsumentin, kann den Smart-Meter ablehnen, aber in 95 Prozent der Haushalte muss er jedenfalls installiert werden, führt in eine zumindest scheinbar unauflösbare Situation.“
Klein betont, kein Gegner der Smart-Meter zu sein. Allerdings habe jeder Haushalt das von der Verfassung geschützte Recht gegen ein solches Gerät, bzw. gegen eine laufende Übertragung seiner Stromverbrachsdaten zu optieren.
Die Arbeiterkammer hat den Staats- und Verwaltungsrechtsexperten Daniel Ennöckl von der Universität Wien, mit der Erstellung eines Rechtsgutachten zum Thema beauftragt...