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Sozialpartner einigen sich auf neuen Handels-Kollektivvertrag: 1600 Euro Mindestlohn

24.07.2017

©Q.pictures | pixelio.de

Nach drei Jahren intensiver Verhandlungen konnten sich die Sozialpartner auf einen neuen Kollektivvertrag (KV) im Handel einigen. Der neue KV bringt neben einer Modernisierung und Vereinfachung der Gehaltsordnung ein Mindergrundgehalt von 1600 Euro brutto für Handelsangestellte mit abgeschlossener Lehre. Verbesserungen gibt es auch bei der Anrechnung von Karenzzeiten. Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ):

„In 500 Stunden, neben den 40 Verhandlungsrunden, haben wir einen neuen Kollektivvertrag erstellt. Wir hatten ein gemeinsames Ziel und das haben wir nie verlassen. Wir haben um jeden Beistrich gestritten und gefightet, aber wir haben unser Ziel im Auge behalten: Wir müssen einen neuen KV auf den Weg bringen. Wir brauchen für unsere Top-Betriebe Top-Mitarbeiter. Wir stehen in Konkurrenz zu anderen Branchen. Ich glaube mit den vielen Dingen, die wir in diesem neuen KV verpackt haben - tolle Einstiegsgehälter und auch tolle Ausstiegsgehälter, für unsere Mitarbeiter, werden wir leichter Top-Mitarbeiter finden.“

Der neue KV betrifft 40.000 Betriebe mit 404.000 Angestellten. Zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis zeigt sich auch die Gewerkschaft. Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) betont, dass es notwendig war, den in die Jahre gekommen KV von Grund auf zu erneuern:

„Die Hälfte der Mappe, die hier vor mir liegt, ist gefüllt mit Interviews und Presseerklärungen der letzten Wochen, von namhaften Persönlichkeiten, die der Sozialpartnerschaft schon den Tod vorausgesagt haben. Wir können heute sagen: Diese Meldungen waren verfrüht...

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