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Wasserpfeife soll von Rauchverbot ausgenommen sein: Gewerkschaft setzt sich für Shisha-Lokale ein

06.12.2017

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Shisha-Lokale in Österreich sollen vom generellen Rauchverbot ausgenommen sein, das am 1. Mai 2018 in Kraft tritt – mit dieser Forderung unterstützt die Gewerkschaft vida gemeinsam mit der Interessensvertretung der Gastronomie das Anliegen der Shisha-Lokal-BetreiberInnen. Das geplante Rauchverbot verbietet das Rauchen in allen Gastronomiebetrieben. Vergessen wurde laut vida in diesem Gesetz auf Ausnahmen wie Shisha-Lokale, die ihren Geschäftszweck im Anbieten von Rauchkonsumation in Form von Shishas, auch Wasserpfeifen, haben. Die Umsetzung des generellen Rauchverbotes bedeutet somit das Einstellen dieser Betriebe und den Verlust von Arbeitsplätzen, wie die vida betont. Voraussetzung für die geforderte Ausnahmeregelung sind ein gutes Lüftungssystem vor Ort und dass - abgesehen von kleinen Snacks - keine Speisen serviert werden. Neben Gesundheitsschutz spricht Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, auch Regelungen für die Jobsuche an:

„Wir als Gewerkschaft schlagen vor einerseits an dem Rauchverbot festzuhalten, aber andererseits für Ausnahmeregelungen einzutreten. Das heißt, es muss präventiv etwas passieren. Also im betrieblichen Ablauf wie dem Back-Office, der Vorbereitung und in der Zustellung zum Gast müssen Regelungen gefunden werden und muss Arbeitnehmerschutz gewährleistet sein. Sprich, es muss dort die besten Abluftsysteme und Kontrollen geben, die besten Möglichkeiten und Profis, die das regelmäßig kontrollieren. Es muss für die ArbeitnehmerInnen gewährleistet sein, dass sie keinen Nachteil in ihrem Berufsleben haben. Weiters muss gewährleistet sein, dass wenn jemand eine Stelle beim AMS angeboten bekommt, er diese ablehnen kann ohne mit Strafen oder Sanktionen rechnen zu müssen...

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