Am 25. Mai 2018 tritt das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 in Kraft. Hierbei kommt es zu wesentlichen Änderungen, die zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung beitragen. So kommt es unter anderem zu einer Erleichterung beim Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten, einer Anpassung des Datengeheimnisses oder Änderungen bei der Datenverarbeitung zu spezifischen Inhalten, etwa für Forschungs- oder statistische Zwecke. Da Bereiche wie Big Data oder auch Daten in den Biobanken immer wichtiger werden, ist diese Anpassung notwendig, wie Mag.a Barbara Weitgruber, MA, Leiterin der Forschungssektion im Wissenschaftsministerium (BMBWF), erklärt:
„Wichtig war uns, auch den zukünftigen Anforderungen, zum Beispiel Artificial Intelligence oder Big Data, zu genügen. Big Data ist, glaube ich, das plakativste Beispiel. Denn die Datenschutzgrundverordnung will ja logischerweise eine Minimierung von Daten, aber Big Data beruft sich auf eine Nutzung von ganz vielen großen, unstrukturieren Daten. Das heißt, wenn es hier keine Regelung geben würde - deswegen gibt es ja jetzt eine Definition im Gesetz zu Big Data -könnte in diesem Bereich in Österreich auch nicht entsprechend geforscht werden. Darüber hinaus hatten wir gerade im Bereich der Biobanken einen gewissen Graubereich, weil es hier unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen gab und wir auch hier jetzt im Forschungsorganisationsgesetz eine klare Rechtsgrundlage geschaffen haben.“
Gerade Biobanken werden für die medizinische Forschung zunehmend relevanter und helfen dabei, Krankheiten besser zu verstehen und entsprechende Behandlungsmethoden zu erforschen. Gerade in der Onkologie werden diese biologischen Marker immer relevanter, um hier erfolgreich therapieren zu können...