Morgen, am 12 Juli, fällt das Europäische Gericht das erstinstanzliche Urteil über die Klage Österreichs gegen die Subventionen für den Bau des britischen Atomkraftwerkes Hinkley Point C. Die Republik hat 2015 eine Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung der Subventionen durch die EU-Kommission mit der Begründung eingebracht, dass diese gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. 2014 genehmigte die Kommission demnach ein Fördermodell zum Bau des AKWs via eines festgelegten Einspeisetarifs von 113 Euro pro Mega-Watt-Stunde auf 35 Jahre. Das entspricht mehr als dem Doppelten des aktuellen Strom-Großhandelpreises. Das AKW-Projekt würde somit mit mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr gefördert werden. Ohne Förderungen, wären das Projekt Hinkley Point, sowie weitere Neubauten von AKWs wirtschaftlich schwer realisierbar. Sollte Österreich demnach als Sieger des morgigen Urteils hervorgehen, wäre dies ein deutlicher Schritt in Richtung eines EU-weiten Atomausstiegs, sagt der oberösterreichische Umweltlandesrat und Mitinitiator der Klage Rudi Anschober
„Was morgen entschieden wird weiß ich nicht. Ich denke, aber alles ist möglich. Viele schauen sehr gebannt auf diese Grundsatzentscheidung. Denn wenn Subventionen für Atom-Neu-Projekte für unzulässig erachtet werden, dann ist der Neubau von AKWs in Europa tot. Ohne Subvention gibt es keine Neubauten, weil die Wirtschaftlichkeit absolut nicht mehr gegeben ist. Das würde den Einstieg in den Ausstieg aus der Atomenergie auf europäischer Ebene bedeuten.“
In der Begründung zur Genehmigung der Subvention für das AKW-Neubauprojekt Hinkley Point stützt sich die Europäische Kommission auf den Euratom-Vertrag von 1957, dessen Ziel und gemeinsames Interesse die Förderung der Atomkraft ist...