Drei Jahre sind seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals von VW am 18.9.2017 vergangen. Damals wurde bekannt, dass VW zwischen den Jahren 2008 und 2015 Autos bzw. Fahrzeuge verkauft hat, bei denen eine Manipulationssoftware anlässlich der Typengenehmigung dem Prüfstand vorgegeben hat, dass die Grenzwerte für die Abgasnorm „Euro 5“ eingehalten werden, obwohl das nicht der Fall war. Die manipulierten Fahrzeuge hätten so keine Zulassung erhalten und auch das im Nachhinein aufgespielte Softwareupdate brachte keinerlei Verbesserungen. Da seitens VW keine Bereitschaft für eine außergerichtliche Entschädigung der Betroffenen bestand, arbeitet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) seit Herbst 2017 an der Organisation von Sammelklagen im Auftrag des Sozialministeriums, sowie der Bundesarbeitskammer. Damit möchte der VKI verhindern, dass VW die Verjährungsfrist für die rund 360.000 betroffenen Verbraucher aussitzt und der Dieselskandal somit unter den Tisch gekehrt wird. Mag. Ulrike Wolf VKI, Leiterin der Abteilung Sammelklagen im VKI, über die Fakten zu den Sammelklagen:
„Mehr als 10.000 Leute haben sich bei uns gemeldet. Letztendlich nach Prüfung sind genau genommen 9.872 übrig geblieben, die haben wir in den letzten Tagen bei Gericht in Form von 16 Sammelklagen bei allen Landesgerichten eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 60 Millionen Euro, das ergibt einen durchschnittlichen Streitwert von 6.000 Euro und der setzt sich wiederum aus zwei Teilen zusammen. Einerseits machen wir Schadenersatz in Form einer entgeltlichen Schädigung in Höhe von 55 Millionen Euro geltend, zusätzlich fordern wir die Haftung von VW für Folgeschäden in Form eine Feststellungsbegehrens mit rund 4,5 Millionen Euro...